Rechtsanwalt Wiedemann ist auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Verleihung dieser Bezeichnung setzt besondere theoretische Kenntnisse und intensive praktische Erfahrungen auf diesen Gebieten voraus. Die Qualitätssicherung erfolgt durch die von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart überwachte ständige Fortbildungspflicht des Fachanwalts.
- Gestaltung von Mietverträgen
- Kündigung wegen Eigenbedarfs, Verwertung, Zahlungsverzugs oder Mängeln
- Ordentliche oder außerordentliche fristlose Kündigung
- Kündigungsschutz
- Mietzinsansprüche, Kaution, Mieterhöhung
- Mängelanzeige, Minderung, Beseitigungs- und Zurückbehaltungsrechte
- Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens
- Betriebskostenabrechnung
- Störung des Nachbarn
- Gerichtliche Beweisverfahren
- Räumungs- und Zahlungsklage, Mieterhöhungsklage
- Schadenersatz-, Beseitigungs- und Unterlassungsklage
- Zwangsvollstreckung, Pfändung, Herausgabe
- Räumungs- und Vollstreckungsschutz
Energetische Sanierung - Mietminderung und Energetische Sanierung
(Quelle: Focus.de)