Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Belangen des Arbeitsrechts außergerichtlich und gerichtlich vor den Arbeitsgerichten.
Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört insbesondere die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen.
Im laufenden Arbeitsverhältnis beantworten wir Ihre Fragen zu Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zum Kündigungsschutz. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und helfen Ihnen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten und vertreten wir Sie bei Kündigungsfragen, gestalten Aufhebungsverträge, begleiten die Abwicklung, überwachen die Zeugniserteilung und unterstützen Sie hinsichtlich sonstiger Ansprüche. Die gerichtliche Vertretung in Kündigungsschutzverfahren gehört selbstverständlich dazu.
Im Arbeitsrecht gelten häufig enge gesetzliche Fristen, beispielsweise für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Zur Durchsetzung Ihrer Interessen ist rasches Reagieren und schnelles Handeln notwendig.
Deshalb sind zeitnahe Besprechungstermine unabdingbar und bei uns stets möglich.